FAQ

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Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen

Sie haben Fragen rund um die Musikakademie Bad Abbach, unser musikalisches Angebot oder einen laufenden Vertrag? Gerne beraten wir Sie persönlich. Nehmen Sie bitte auf den oben genannten Wegen Kontakt mit uns auf.


Damit Sie schnell Antwort auf die wichtigsten Fragen erhalten, haben wir Ihnen hier eine FAQ-Liste zusammengestellt. Es würde uns freuen, wenn dies für Sie hilfreich ist.

  • Wir wollen Musikunterricht nehmen. Bis wann ist eine Anmeldung möglich?

    Eine Anmeldung zum Unterricht an der Musikakademie Bad Abbach ist jederzeit möglich. 


    Auch während des Schuljahres nehmen wir gerne Musikschülerinnen und Musikschüler neu auf. Einzige Voraussetzung ist, dass für das gewünschte Instrument noch Plätze frei sind. Wenn Sie Interesse haben, geben Sie uns bitte Bescheid. Gerne prüfen wir dann unsere Kapazitäten für Sie.

  • Wie lange dauert ein Schuljahr an der Musikakademie Bad Abbach?

    Das Musikschuljahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet am 31. August des Folgejahres.


    Auch wenn das Schuljahr bereits begonnen hat, ist ein Einstieg jederzeit möglich. Bitte sprechen Sie uns an.

  • Gibt es an der Musikakademie Bad Abbach Ferien?

    Die Ferienordnung der Musikakademie Bad Abbach ist mit der des Bundeslandes Bayern identisch.


    Bedingt durch die Ferienordnung findet im August kein Unterricht statt. Trotzdem wird in diesem Monat ein Unterrichtsbeitrag fällig. Denn um die monatlichen Ausgaben für unsere Teilnehmer so gering wie möglich zu halten, verteilen wir die Beiträge auf 12 Monate.

  • Warum muss auf für August ein Beitrag gezahlt werden?

    Bedingt durch die Ferienordnung findet im August kein Unterricht statt. Trotzdem wird in diesem Monat ein Unterrichtsbeitrag fällig. Denn um die monatlichen Ausgaben für unsere Teilnehmer so gering wie möglich zu halten, verteilen wir die Beiträge auf 12 Monate.

  • Muss die Anmeldung zum Unterricht jedes Schuljahr wiederholt werden?

    Nein, Ihre Buchung verlängert sich automatisch - wenn keine Abmeldung erfolgt ist. Eine Abmeldung ist jährlich zum 28. Februar oder 31. August möglich.


    Die genauen Vertragsbestandteile können Sie unseren Unterrichtsbedingungen entnehmen: Unterrichtsbedingungen

  • Wann ist eine Abmeldung vom Unterricht möglich?

    Eine Abmeldung vom Musikunterricht ist zum Halbjahresende oder Schuljahresende möglich. 


    Der Abmeldewunsch ist der Schulleitung fristgereicht mitzuteilen. Eine Abmeldung kann zum 28. Februar oder 31. August eines Jahres erfolgen.


    Alle vertraglichen Regelungen finden sich in unseren Unterrichtsbedingungen: Unterrichtsbedingungen

  • Was ist zu tun, wenn der Musikschüler krank wird oder verhindert ist?

    Für Unterrichtsstunden, die der Schüler aus eigenem Verschulden versäumt und für Unterrichtsstunden, die am Tag eines Konzertes ausfallen, besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Erstattung.


  • Was passiert, wenn der Musiklehrer erkrankt oder verhindert ist?

    Unterrichtsstunden, die aufgrund von Erkrankung oder Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, werden nachgeholt.

  • Wir haben eine neue Kontoverbindung. Wie teilen wir diese am einfachsten mit?

    Die Unterrichtsbeiträge werden von uns monatlich per Lastschrift eingezogen. Wenn sich Ihre Kontoverbindung ändert, teilen Sie uns dieses rechtzeitig mit. 


    Hier finden Sie das Formular, um uns die neue Kontoverbindung mitzuteilen: SEPA-Mandat

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